Die gravierendsten elf Ermittlungsdefizite - ein kommentierter Überblick
Ergänzende Informationen zur Sendung Aktenzeichen XY im Fall des vermissten Kindes Felix Heger (Ausstrahlung im ZDF am 30.03.2011 um 20:15 Uhr), welche im Filmbeitrag nicht erwähnt wurden:
Im Kriminalfall um den mysteriösen Tod des Michael Heger und seinem seither spurlos verschwundenen Kind Felix Heger (siehe unter Rubrik "Fahndungsaufruf") werden ergänzende Informationen zur o.g. Sendung wie folgt bekannt gegeben:
1. Leiche des Vaters wurde am Fundort nur abgelegt
Polizeihundertschaften durchsuchten mehrere Tage das Waldgebiet rund um den Parkplatz, auf welchem das KFZ des Kindsvaters Michael Heger entdeckt wurde und fanden dort neben ein paar persönlichen Dingen des Vaters zwei leere Schnapsflaschen und eine leere Packung Schlaftabletten. Die Leiche des Vaters wurde jedoch nicht gefunden. Sie wird erst 6 Wochen später genau dort gefunden, wo die Hundertschaften bereits alles abgesucht hatten, unweit des Fundortes der Gegenstände. Die Leiche wurde direkt neben einem Waldweg liegend von Spaziergängern - gut sichtbar -entdeckt. Die Entfernung zum Parkplatz, welcher den Hundertschaften auch als Ausgangspunkt für die tagelangen Suchaktionen diente, belief sich auf wenige 100 Meter. Dies spricht eindeutig für eine erst spätere Verbringung der Leiche zum Fundort. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass hier lediglich ein Fehler eines Hubschrauberpiloten vorliegen würde.
2. Staatsanwaltschaft lehnt Spurensicherung ab
Obwohl inzwischen durch die Rechtsmedizin Freiburg in einer ergänzenden Stellungnahme eingeräumt wurde, dass Michael Heger zum Zeitpunkt seines Todes überhaupt keinen (oder allenfalls kaum) Alkohol getrunken haben kann und es somit naheliegend ist, dass die gefundenen Schnapsflaschen am Tatort nur zur Vortäuschung eines Suizides platziert wurden, lehnte es die Staatsanwaltschaft Baden-Baden weiterhin ab, die Flaschen zumindest einmal auf Fingerabdrücke und DNA zu untersuchen. Die irritierende Begründung hierfür lautet, dass die Spurensicherung nichts am Sachverhalt ändern würde, ausserdem könnten sich schliesslich auch Spuren von Personen auf den Flaschen befinden, die ja gar nichts mit der Sache zu tun hätten.
3. Suizid mit untauglichem Schlaf- und Beruhigungsmittel
Die gefundenen Schlaftabletten, mit welchen sich Michael Heger angeblich habe umbringen wollen, sind relativ harmlos und rezeptfrei erhältlich. Ein Selbstmordversuch mit leeren Schnapsflaschen und völlig ungeeigneten Tabletten ist als absurd kaum in Betracht zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft sieht dies offenbar anders.
4. Suizid mit Todesursache Brust- und Lungenverletzungen
Die offizielle Todesursache des Michael Heger waren nach der Rechtsmedizin Freiburg und der Staatsanwaltschaft erhebliche Brust- und Lungenverletzungen. Dies ist jedoch schon deswegen ausgeschlossen, da eine eingedrückte Brust zwangsläufig Hämatome (blaue Flecken) aufweisen müsste. Der typische Bluterguss fehlt jedoch, was nur bei einer postmortalen Zufügung der Verletzungen geschehen kann. Die offizielle bekannt gegebene Todesursache ist somit falsch. Zu den fehlenden Hämatomen liegt leider keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vor.
5. Schleifspuren an der Leiche
Der tote Vater hatte trotz eisiger Temperaturen keine Jacke an und ein Fuss war völlig unbekleidet. Der noch getragene Schuh (ein knöchelhoher fester Wanderschuh) war innenseitig mit Laub, Tannennadeln und Erdabtragungen verdreckt, die Hose darüber war zerrissen und der Unterschenkel war zerkratzt, was deutlich auf ein Schleifen der Leiche zum Fundort hindeutet. Die Kleidung machte keineswegs den Eindruck, als wäre sie einer bereits sechswöchigen winterlichen Witterung ausgesetzt gewesen. Sie war in einem weit besseren Zustand. Der Dreck in den noch getragenen Schuh kann nur durch seitlichen Kontakt mit dem Waldboden ins Schuhinnere gelangt sein, wobei der Oberkörper der Leiche angehoben worden sein muss, da ansonsten auch die Oberkleidung entsprechend verdreckt gewesen wäre. Der Antrag auf nochmalige Untersuchung der Schuhe auf Schleifspuren wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hier doch nur um Spekulationen handeln würde, ausserdem könnten die Schuhe nicht mehr untersucht werden, da die Behörden sie verloren hätten.
6. Blutspuren eines äusserlich unverletzten Selbstmörders im gesamten Waldgebiet
Überall im Wald wurden Blutspuren des Vaters gefunden, und direkt neben der Leiche lag ein mit seinem Blut durchtränkter Schnürsenkel, der nicht von seinen Wanderschuhen stammte. Die Blutspuren im Wald waren verteilt auf mehrere Plastiktüten, was dafür spricht, dass sie entdeckt werden sollten. Auch am Auto des Vaters auf dem Waldparkplatz wurden diese geringen Blutspuren gefunden. Dies legt nahe, dass eine falsche Spur gelegt wurde. Die Ermittlungsbehörden sollten glauben, dass der Kindsvater sich bereits in verletztem oder toten Zustand in diesem Wald aufhalten würde, wodurch es ermöglicht wurde, die Leiche "nachzuliefern", entweder weil der Vater eben noch lebte oder weil auf diese Weise die Ermittlungsbehörden gezielt vom tatsächlichen Tatort ferngehalten werden konnten. Die Staatsanwaltschaft hat zu den Blutspuren im Wald keine Stellungnahme abgegeben. Auch eine Stellungnahme, weshalb der Kindsvater seine letzten Atemzüge damit verbracht haben soll, einen mitgeführten Schnürsenkel in Eigenblut zu tränken und neben sich zu legen (aus einer überhaupt nicht vorhandenen Wunde!), liegt leider ebenfalls nicht vor.
7. Gegengutachten widerlegt offizielle Todesursache
Der äusserst erfahrene Chef- und Facharzt für Brust- und Lungenverletzungen Dr. Dr. Heribert Ortlieb wurde das Obduktionsgutachten zur Prüfung überlassen und er kam zu dem Ergebnis, dass die Brust- und Lungenverletzungen des Vaters überhaupt nicht tödlich gewesen sein können ("Solche Verletzungsmuster sind durchaus geläufig, nur an diesen Frakturen verstirbt man nicht."). Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden argumentiert, dass der Facharzt für Brust- und Lungenverletzungen die Tödlichkeit von Brust- und Lungenverletzungen nicht beurteilen könne, da er kein Rechtsmediziner sei.
8. Eingedrückte Brust durch Hinfallen auf Waldboden
Nach Meinung der Staatsanwaltschaft sei der Kindsvater - nach seinem angeblichen Suizidversuch - tödlich verunglückt, weil er im Wald hinfiel und sich hierbei tödliche Brust- und Lungenverletzungen zugezogen habe. Ungeklärt bleibt, wie durch einen Sturz auf belaubten Waldboden die Brust eines 100 kg schweren Mannes eingedrückt worden sein soll, wenn noch nicht einmal ersichtlich ist, dass er zumindest auf einen entsprechenden Gegenstand gefallen sein könnte, welcher solche Verletzungen hätte verursachen können. Derartige Verletzungen können nach fachärztlicher Stellungnahme des Herrn Dr. Dr. Ortlieb nur mit Brachialgewalt zugefügt worden sein. Eine Stellungnahme hierzu liegt von der Staatsanwaltschaft nicht vor.
9. Staatsanwaltschaft lehnte die Empfehlung der Rechtsmedizin zur Erstellung eines für notwendig erachteten Gutachtens ausdrücklich ab
Die Rechtsmedizin Freiburg stellt an einem Handgelenk des Vaters eine kleinere Wunde fest, bei welcher es sich um eine Einstichstelle handeln könnte, weswegen sie zur Bestimmung der Todesursache ausdrücklich bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden anregte, ein toxikologisches Gutachten in Auftrag zu geben. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch wegen fehlender Notwendigkeit ab (denn es war ja Selbstmord).
10. Vermisste Kinder sind tote und nicht nur entführte Kinder
Nachdem der Vater sich angeblich selbst umgebracht habe und bei den Schnapsflaschen auch ein einzelner Handschuh von Felix gefunden wurde, stellte die Staatsanwaltschaft (in diesem Fall in Mannheim) das Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung zum Nachteil von Felix ein, weil sich keinerlei Anhaltspunkte für eine solche Tat ergäben (!). Gleichzeitig wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen den Vater wegen Mordes an seinem Sohn Felix eingestellt, da nach der Strafprozessordnung gegen Verstorbene strafrechtlich nicht ermittelt wird. Obwohl es also noch nicht einmal die geringste Spur dafür gibt, dass Felix überhaupt körperlich etwas zugestossen sein könnte - er ist einfach nur verschwunden - sieht die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine Freiheitsberaubung und unterstellt einfach, dass der Vater sein Kind umgebracht hat. Ein spurloses Verschwinden des angeblich vom Vater getöteten Felix kann im übrigen auch nicht damit begründet werden, dass der Vater ihn im Wald tief vergraben hätte. Dies wäre in dem zu Beton gefrorenen Waldboden - auch noch ohne Schaufel - unmöglich gewesen. Ein konkretes Argument, warum die Staatsanwaltschaft ohne jeden Anhaltspunkt einfach unterstellt, dass der Vater seinen eigenen Sohn Felix umgebracht hat, ist weit und breit nicht ersichtlich.
11. Zeugen
Zwischen dem 11.01.2006 und dem 18.01.2006 wurde der Kindsvater im Beisein von Felix durch insgesamt vier voneinander unabhängigen Zeugen an der jeweils selben Stelle noch lebend gesehen, nämlich auf der französischen Seite des Grenzüberganges an der Staustufe Iffezheim. Eine weitere Zeugin hat den Kindsvater mit seinem Sohn am 11.01.2006 auch in einem Lidl-Markt in Bühl gesehen. Die im Wald durch die Polizeihundertschaften vorgenommenen Sucharbeiten, bei denen auch die Blutspuren und die Gegenstände des Vaters gefunden wurden, waren jedoch am 09.01.2006 bereits abgeschlossen. Die Schlaftabletten, mit welchen sich der Kindsvater nach Meinung der Staatsanwaltschaft habe umbringen wollen, lagen somit an einem Tatort, welcher zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt kein Tatort gewesen sein kann. Ihre Hinweise richten Sie bitte an die auf der Homepage der Felix-Privatinitiative veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten (www.felix-info.net) oder an die hiesige Anwaltskanzlei.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Baden-Baden, den 21.03.2011
RA Alexander Moser
info@ramo.de
aktualisiert: 11. 11.2011