Nach Mitteilung von RA Alexander Moser hat die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe die Beschwerde über die Einstellung des Ermittlungsverfahren überraschend zurückgewiesen. Der Generalstaatsanwalt sieht sich nicht veranlasst, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und die Staatsanwaltschaft Baden-Baden anzuweisen,zumindest einmal diejenigen Ermittlungen durchzuführen, welche sich hier eigentlichjedem geradezu aufdrängen. RA Moser teilte mit, dass der Generalstaatsanwalt dieBeschwerde noch nicht einmal begründet hat. sondern die oberste Ermittlungsbehörde verweist lediglich pauschal auf die richtige Begründung der angegriffenen Einstellungsverfügung. Auch zu den Beschwerdepunkten, welche überhaupt nichtInhalt der angegriffenen Einstellungsverfügung gewesen sind, erfolgt keinerlei Stellungnahme.
Der Generalstaatsanwalt scheint somit die Meinung der Staatsanwaltschaft Baden-Badenzu teilen, dass noch nicht einmal die am Tatort gefundenen leeren Schnapsflaschen auf Fingerabdrücke untersucht werden sollten, obgleich inzwischen feststeht, dass Michael Heger zum Zeitpunkt seines Todes gar keinen Alkohol im Blut hatte und dieSchnapsfaschen dann naheliegend durch einen Dritten dort nur zur Vortäuschung eines Suizids hingelegt wurden.
aktualisiert: 02.10.2010
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