Wo ist Felix Heger aus Oftersheim ???

 

 

 

 

 

 

 

STATEMENT ZUR EINSTELLUNG DES VERFAHRENS 

  

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat mit Bescheid vom 21.04.2010 das Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil des Vaters von Felix Heger, nämlich Michael Heger, nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer Anklage sieht. 

 

Was heißt das genau - Verfahrenseinstellung nach - § 170 Abs. 2 StPO –

Die Einstellung muss nicht endgültig sein. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn zum Beispiel neue Beweismittel erlangt werden. Die Akte ist nicht für immer geschlossen!

Rechtsanwalt Alexander Moser reagierte unverzüglich mit einer Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe. Die Beschwerde stützt sich in erster Linie darauf, dass die Staatsanwaltschaft der Einschätzung des rechtsmedizinischen Institutes in Freiburg folgt, wonach kein Hinweis auf einen fremdverschuldeten Tod festzustellen sei. Dies obwohl durch ein Gutachten eines qualifizierten Chef- und Facharztes inzwischen nachgewiesen wurde, dass die durch das rechtsmedizinische Institut vermutete Todesursache (schwere Brust- und Lungenverletzungen) falsch ist.

 

Die Staatsanwaltschaft nimmt zu dem Gutachten nur dahingehend Stellung, dass es sich bei dem Verfasser um keinen Rechtsmediziner handeln würde und spricht somit diesem äußerst erfahrenen Facharzt für Brust- und Lungenchirurgie die Kompetenz ab, beurteilen zu können, ob eine Brust- und Lungenverletzung todesursächlich sein kann. Weder die Staatsanwaltschaft, noch das rechtsmedizinische Institut gehen zumindest einmal darauf ein, dass die Verletzungen aufgrund der fehlenden Hämatome nur postmortal entstanden sein können. Auch bleibt völlig offen, wie sich denn Michael Heger tödliche Brust- und Lungenverletzungen überhaupt zugezogen haben soll. Durch einen einfachen Sturz auf mit Laub bedeckten Waldboden ist eine solche Verletzung noch nicht einmal theoretisch möglich. 

 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Vater von Felix selbst mit Schlaftabletten töten wollte und sieht keinen Widerspruch darin, dass er hierzu ausgerechnet ein rezeptfrei erhältliches Schlafmittel benutzen wollte, welches für einen Suizid generell völlig untauglich ist und erst nach Einnahme von Unmengen gefährlich werden könnte.

 

Es existiert auch keine logische Begründung dafür, weshalb ein Fuss der Leiche nackt war und warum am Fundort auch ein mit Blut durchtränkter Schnürsenkel lag, der nicht von einem Schuh des Vaters stammte.

 

Es liegen zudem zahlreiche Hinweise darauf vor, dass die Leiche nur an ihrem späteren Fundort abgelegt wurde. So befand sich in dem noch getragenen festen Wanderschuh Erde und Laub, welcher nur durch seitlichen Kontakt des Schuhes mit dem Waldboden dort hineingelangen konnte, was genauso für ein Schleifen der Leiche zum Fundort spricht wie die am Schuh sichtbaren Kratz- und Schleifspuren und die im unteren Bereich zerrissene Hose.

 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Vater von Felix durch die Einnahme der (eigentlich für einen Suizid untauglichen) Tabletten und den Konsum von Alkohol tödlich stürzte, obgleich inzwischen auch das rechtsmedizinische Institut die Auffassung vertritt, dass keine wesentliche Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Todes vorlag. Gleichwohl lehnt es die Staatsanwaltschaft weiterhin ab, die zwei aufgefundenen Schnapsflaschen zumindest einmal auf Fingerabdrücke näher zu untersuchen, nachdem es ja wenig wahrscheinlich ist, dass ein Selbstmörder leere Schnapsflaschen in den Wald mitnimmt, um eine typische Freitodsituation nach vorherigem erheblichen Alkoholkonsum vortäuschen zu wollen. Es wäre doch auch völlig unlogisch, wenn ein Selbstmörder leere Schnapsflaschen deponiert, um seinen Selbstmord glaubhaft zu machen. 

 

Es sprechen noch weitere Fakten eindeutig gegen den von der Staatsanwaltschaft vermuteten Selbstmord, welche allerdings hier nicht detailliert dargelegt werden können. Insgesamt existieren eigentlich überhaupt keine schlüssigen Argumente, welche für einen beabsichtigten Selbstmord von Felix` Vater sprechen. Der Staatsanwaltschaft wurden hierzu umfangreiche schriftliche Erläuterungen gemacht. Auch hat Rechtsanwalt Moser mehrfach um ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gebeten, wobei auch der Facharzt seine Anwesenheit angeboten hat, um persönlich erläutern zu können, dass die von der Rechtsmedizin vermutete Todesursache unrichtig sein muss. Die telefonischen und schriftlichen Anfragen von Herrn Rechtsanwalt Moser führten jedoch genauso wenig zu einer Reaktion der Staatsanwaltschaft wie auf seine Bitte, es doch künftig tunlichst zu unterlassen, ihn auch noch öffentlich herabzuwürdigen, nachdem im Rahmen eines von der Staatsanwaltschaft der Zeitung "Mannheimer Morgen" gegebenen Interviews darüber berichtet wurde, dass die Ermittler den Grund für die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Moser darin sehen, dass er wohl seinen Namen gerne in der Zeitung lesen würde. Dies ist unrichtig. Es geht Herrn Rechtsanwalt Moser darum, die Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, endlich die notwendigen Ermittlungen durchzuführen. Bisher steht lediglich fest, dass Michael Heger mit seinem Sohn Felix unterwegs war und der Vater einige Wochen später tot im Wald gefunden wird, wobei jeglicher Hinweis darauf fehlt, was mit seinem Sohn Felix passiert ist. Insbesondere existieren auch keinerlei Erkenntnisse darüber, dass Felix überhaupt körperlich zu Schaden gekommen sein könnte. Er ist einfach nur verschwunden. Michael Heger liebte seinen Sohn sehr und er hätte seinem Sohn niemals etwas antun können. Zudem spricht alles dafür, dass Michael Heger selbst Opfer eines Verbrechens wurde.

Das Ergebnis der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen einzustellen sind, da Michael Heger mit Sicherheit seinen Sohn getötet habe und dann nach einem (erfolglosen) Selbstmordversuch nun doch noch ungeplant zu Tode gekommen sei, weil er durch einen Sturz auf Waldlaub gleich tödliche Brust- und Lungenverletzungen erlitten habe, ist ein abenteuerliches Konstrukt, welches nicht dazu führen darf, dass der Familie von Felix die notwendige Unterstützung bei der Suche nach Felix verweigert werden kann. Ohne die Ermittlungsbehörden ist die Suche nach Felix nahezu unmöglich, weswegen die Hoffnung besteht, dass die Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der Beschwerde nun die notwendigen Massnahmen anordnen wird.

 

 

 

                                                                                                                                                  aktualisiert: 28.09.2010