Wo ist Felix Heger aus Oftersheim ???

 

 


 

 

 

 

   Ergänzende Informationen im Kriminalfall um den mysteriösen Tod des Michael Heger und seinem seither spurlos verschwundenen Kind Felix Heger
(siehe auch Rubrik "Fahndungsaufruf")

 

 

1. Leiche des Vaters wurde am Fundort nur abgelegt Nach dem plötzlichen Verschwinden des Michael Heger und seines Sohnes Felix am 06.01.2006 wurde das Kfz des Vaters auf einem Parkplatz in einem Waldgebiet bei Bühlertal entdeckt. Es folgte sogleich ein tagelanges Durchsuchen des Waldes durch mehrere Polizeihundertschaften. Hierbei wurden neben ein paar persönlichen Dingen des Vaters auch zwei leere Schnapsflaschen und eine leere Packung Schlaftabletten gefunden. Die Ermittler gingen daher fortan von einem Selbstmord des Vaters aus. Seine Leiche wurde jedoch nicht gefunden. Sie wurde erst 6 Wochen später durch Spaziergänger entdeckt, allerdings genau dort, wo die Hundertschaften bereits alles abgesucht hatten. Die Leiche lag sichtbar nur wenige Meter direkt neben einem Waldweg. Die Entfernung zum Parkplatz, welcher den Hundertschaften auch als Ausgangspunkt für die tagelangen Suchaktionen diente, belief sich auf wenige 100 Meter. Dies spricht eindeutig für ein erst späteres Verbringung der Leiche zum Fundort, denn ansonsten wäre sie dort nicht unentdeckt geblieben. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Leiche lediglich durch einen Fehler eines Hubschrauberpiloten nicht entdeckt wurde.

 

 

2. Staatsanwaltschaft lehnte Spurensicherung ab Obwohl durch die Rechtsmedizin Freiburg in einer ergänzenden Stellungnahme eingeräumt hatte, dass Michael Heger zum Zeitpunkt seines Todes überhaupt keinen (oder allenfalls kaum) Alkohol getrunken haben kann und es somit naheliegend ist, dass die gefundenen leeren Schnapsflaschen nur zur Vortäuschung eines Suizid-Tatorts platziert wurden, lehnte es die Staatsanwaltschaft Baden-Baden konsequent ab, sie zumindest einmal auf Fingerabdrücke und DNA zu untersuchen. Die ebenfalls vorgefundene leere Packung Schlaftabletten, mit welchen sich Michael Heger angeblich habe umbringen wollen, sind zudem relativ harmlos und rezeptfrei erhältlich. Ein Selbstmordversuch mit Alkohol aus leeren Schnapsflaschen und völlig ungeeigneten Tabletten scheint doch in hohem Maße abwegig. Die irritierende Begründung der Staatsanwaltschaft und dieser folgend auch der Generalstaatsanwaltschaft für die verweigerte Spurensicherung lautete, dass eine solche nichts am Sachverhalt ändern würde, ausserdem könnten sich schliesslich auch Spuren von Personen auf den Flaschen befinden, die gar nichts mit der Sache zu tun hätten. Die Spurensicherung kann inzwischen auch nicht mehr nachgeholt werden, da die Schnapsflaschen und die Schlaftablettenpackung nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht nicht weiter asserviert, sondern vernichtet wurden.

 

 

3. Suizid mit Todesursache Brust- und Lungenverletzungen Die offizielle Todesursache des Michael Heger sollen nach der Rechtsmedizin Freiburg und der Staatsanwaltschaft erhebliche Brust- und Lungenverletzungen gewesen sein. Abgesehen davon, dass diese Todesursache nun nicht gerade für einen Selbstmord spricht, ist dies auch deswegen unwahrscheinlich, da eine eingedrückte Brust zwangsläufig Hämatome (blaue Flecken) hätte aufweisen müssen. Diese fehlten jedoch, was auf postmortal zugefügte Verletzungen schliessen lässt. Die offizielle Todesursache ist somit falsch. Zu den fehlenden Hämatomen existiert bis zum heutigen Tage keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.

 

 

4. Gegengutachten widerlegt offizielle Todesursache Der äusserst erfahrene Karlsruher Chef- und Facharzt für Brust- und Lungenverletzungen Dr. Dr. Heribert Ortlieb wurde das Obduktionsgutachten zur Prüfung überlassen und auch er kam zu dem Ergebnis, dass die Brust- und Lungenverletzungen des Vaters überhaupt nicht tödlich gewesen  sein können ("Solche Verletzungsmuster sind durchaus geläufig, nur an diesen Frakturen verstirbt man nicht."). Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden argumentiert, dass der Facharzt für Brust- und Lungenverletzungen die Tödlichkeit von Brust- und Lungenverletzungen nicht beurteilen könne, da er kein Rechtsmediziner sei.

 

 

5. Eingedrückte Brust durch Hinfallen auf Waldboden Nach Meinung der Staatsanwaltschaft sei der Kindsvater - nach seinem angeblichen Suizidversuch - tödlich verunglückt, weil er im Wald hinfiel und sich hierbei tödliche Brust- und Lungenverletzungen zugezogen habe. Ungeklärt bleibt, wie durch einen Sturz auf den Waldboden die Brust eines 100 kg schweren Mannes eingedrückt worden sein soll, wenn noch nicht einmal ersichtlich ist, dass er zumindest auf einen entsprechenden Gegenstand gefallen sein könnte, welcher derartige Verletzungen hätte verursachen können. Diese können nach fachärztlicher Stellungnahme des Herrn Dr. Dr. Ortlieb nur mit Brachialgewalt zugefügt worden sein. Eine Stellungnahme hierzu liegt von der Staatsanwaltschaft bisher ebenfalls nicht vor.

 

 

6. Unangepasste Kleidung und Schleifspuren an der Leiche Der tote Vater hatte trotz eisiger Temperaturen keine Jacke an und ein Fuss war völlig unbekleidet. Der noch getragene Schuh (ein knöchelhoher fester Wanderschuh) war innenseitig mit Laub, Tannennadeln und Erdabtragungen verdreckt, die Hose darüber war zerrissen und der Unterschenkel war zerkratzt, was deutlich auf ein Schleifen der Leiche zum Fundort hindeutet. Die Kleidung machte keineswegs den Eindruck, als wäre sie einer bereits sechswöchigen winterlichen Witterung ausgesetzt gewesen. Der Dreck im noch getragenen Schuh kann nur durch seitlichen Kontakt mit dem Waldboden ins Schuhinnere gelangt sein, wobei der Oberkörper der Leiche angehoben worden sein muss, da ansonsten auch die Oberkleidung entsprechend verdreckt gewesen wäre. Der Antrag auf nochmalige Untersuchung der Schuhe auf Schleifspuren wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hier doch nur um Spekulationen handeln würde, ausserdem könnten die Schuhe nicht mehr untersucht werden, da die Behörden sie verloren hätten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Leiche des Vaters ausgerechnet an der einzigen Stelle des sehr schmalen Waldwegs befand, an welcher ein Pkw wenden konnte.

 

 

7. Blutspuren eines äusserlich unverletzten Selbstmörders im gesamten Waldgebiet Überall im Wald wurden Blutspuren des Vaters gefunden und direkt neben seiner Leiche lag ein mit seinem eigenen Blut durchtränkter Schnürsenkel. Dieser stammte jedoch überhaupt nicht von seinen getragenen Wanderschuhen. Ausserdem ist unklar, wie es zu diesen vielen Blutspuren gekommen sein soll, denn der Vater war äusserlich unverletzt. Die Blutspuren im Wald befanden sich verteilt auf mehreren Plastiktüten, was dafür spricht, dass sie auf diese Weise "konserviert" und entdeckt werden sollten. Auch am Auto des Vaters auf dem Waldparkplatz wurden diese Blutspuren gefunden. Dies legt insgesamt nahe, dass hier mittels falscher Spuren den Ermittlungsbehörden glaubhaft gemacht werden sollte, dass der Kindsvater sich bereits in verletztem oder toten Zustand in diesem Wald befinden würde und sich daher die Suche ganz auf diese Örtlichkeit konzentrieren könne. Die Staatsanwaltschaft hat zu den Blutspuren im Wald bisher keine Stellungnahme abgegeben. Auch eine Stellungnahme, weshalb der Kindsvater seine letzten Atemzüge damit verbracht haben soll, einen mitgeführten Schnürsenkel in Eigenblut (aus einer überhaupt nicht vorhandenen Wunde) zu tränken und neben sich zu legen, existiert bisher nicht.

 

 

8. Staatsanwaltschaft lehnte die Empfehlung der Rechtsmedizin zur Erstellung eines für notwenig erachteten Gutachtens ausdrücklich ab Die Rechtsmedizin Freiburg stellte an einem Handgelenk des Vaters eine kleinere Wunde fest, bei welcher es sich um eine Einstichstelle handeln könnte, weswegen sie zur Bestimmung der Todesursache ausdrücklich bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden anregte, ein toxikologisches Gutachten in Auftrag zu geben. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies jedoch wegen fehlender Notwendigkeit ab.

 

9. Erweiterter Suizid Nachdem der Vater sich nach Auffassung der Ermittlungsbehörden angeblich selbst umgebracht habe, schlossen sie sogleich auf einen sog. erweiterten Suizid, wonach der Vater zunächst seinen Sohn und anschliessend sich selbst getötet habe. Die Staatsanwaltschaft (in diesem Fall in Mannheim) stellte daher auch ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung zum Nachteil von Felix ein, weil sich keinerlei Anhaltspunkte für eine solche Tat ergäben (!). Es sei daher davon auszugehen, dass der Vater seinen Sohn ermordet habe. Gleichzeitig wurde auch das Ermittlungsverfahren wegen Mordes eingestellt, da nach der Strafprozessordnung gegen Verstorbene nicht ermittelt wird. Obwohl es also noch nicht einmal die geringste Spur dafür gab, dass Felix überhaupt körperlich etwas zugestossen sein könnte - er ist einfach nur verschwunden - sah die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine Freiheitsberaubung und unterstellte, dass der Vater sein Kind umgebracht habe.

 

 

10. Zeugen Zwischen dem 11.01.2006 und dem 18.01.2006 wurde der Kindsvater im Beisein von Felix durch insgesamt vier voneinander unabhängigen Zeugen an der jeweils selben Stelle noch lebend gesehen, nämlich auf der französischen Seite des Grenzüberganges an der Staustufe Iffezheim. Eine weitere Zeugin hat den Kindsvater mit seinem Sohn am 11.01.2006 auch in einem Lidl-Markt in Bühl gesehen. Die im Wald durch die Polizeihundertschaften vorgenommenen Sucharbeiten, bei denen auch die Blutspuren und die schliesslich angeblich zum Tod führenden "Suizidmittel" des Vaters sichergestellt wurden, waren jedoch bereits am 09.01.2006 abgeschlossen.

 

 

11. Ermittlungsstand Nachdem die Staatsanwaltschaften die Ermittlungsverfahren mehrfach einstellten und auch die Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe keinen Erfolg brachten, wurde im Rahmen der Dienstaufsicht durch das Justizministerium (BW) die Aufnahme weiterer Ermittlungen angeordnet. Diese finden derzeit statt, gestalten sich allerdings schon aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit als sehr schwierig. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat mehrere Gutachten über noch vorhandene und bisher nicht ausgewertete Spuren in Auftrag gegeben, deren Ergebnis abzuwarten bleibt. Die Spuren sind allerdings durchaus vielversprechend.

 

 

12. Hinweise Zur Klärung des Schicksals von Felix ist seine Familie weiterhin auf Ihre Hinweise angewiesen. Diese richten Sie bitte an die auf dieser Homepage veröffentlichten Kontaktmöglichkeiten oder an die hiesige Anwaltskanzlei.

 

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

 

Baden-Baden, den 21.02.2014

 

 

RA Alexander Moser